Eigene Stromerzeugung aus Sonnenenergie
Elektrische Energie aus Photovoltaikanlagen kann in drei Formen genutzt werden.
- Erstens: Die Stromerzeugung für nicht an das Energienetz angeschlossene Gebäude, wie etwa Gartenhäuser (die so genannte Insellösung).
- Zweitens: Die Einspeisung in das eigene Hausnetz, um weniger fremde Energie ankaufen zu müssen.
- Drittens: Die Überschusseinspeisung des nicht sofort selbst verbrauchten oder in Batterien gespeichtern Stroms ins öffentliche Netz. Dieser Strom wird (noch) vergütet. Die Höhe der Vergütung ist aktuell degressiv festgelegt und abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme und in erster Linie von den Launen der Bundespolitik.
Dazu benötigen sie...
Die netzgekoppelte Solaranlage
Nach dem Gesetz über erneuerbare Energien (EEG) können Solarstromanlagen auch von Privatpersonen gewerblich betrieben werden. Grundsätzlich fallen beim Betreiben eines Solarkraftwerkes Gewinne an, die das Finanzamt interessieren. Steuerlich sinnvoll ist es deshalb, zum gewerblichen Solarstromproduzenten zu werden. Melden Sie aber kein Gewerbe an.
Kleingewerbetreibenden räumt das Finanzamt die Möglichkeit ein, die so genannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Dadurch ist man von der Umsatzsteuer befreit: keine MwSt. berechnen und keine Vorsteuer abziehen. Für Besitzer eines Solarkraftwerks ist es jedoch günstiger, auf diese Regelung zu verzichten, also umsatzsteuerpflichtig zu bleiben. Warum?
Gewerbe anmelden und Steuern sparen
Durch den Verzicht auf diese Regelung kann der Solarkraftwerksbesitzer seine Vorsteuer geltend machen. Die bezahlte Mehrwertsteuer aus Anschaffung und Errichtung des Solarkraftwerks sind für ihn Vorsteuern, die er nach entsprechender Umsatzsteuer(vor)anmeldung vom Finanzamt zurück erhält. Gleichzeitig ist der ankaufende Stromversorger verpflichtet, bei der Vergütung des Solarstromes auch MwSt. zu berechnen. Diese überweist der Solarstromproduzent wiederum als vereinnahmte Umsatzsteuer an das Finanzamt.
Weil Mehrwertsteuern in diesem Sinne keine Investitionskosten sind (Sie bekommen sie ja vom Finanzamt zurück), sind sie auch nicht Teil des Förderprogramms. Sie müssen vom Investor bis zur Erstattung durch das Finanzamt im Folgemonat der Inbetriebnahme vorfinanziert werden.
Der Kredit für die Nettokosten der Anlage kann über verschiedene KfW-Programme bei der eigenen Hausbank beantragt werden. Die lokalen Banken sollten diese Programme kennen. Eine zügige Bearbeitung und Weiterleitung ist der Normalfall.
Photovoltaik - Eine der sichersten und renditestärksten Geldanlagen
Voraussetzung für die gewinnbringende Nutzung der Sonnenenergie ist eine geeignete Fläche, auf der sich die Photovoltaik-Anlage installieren lässt. Das kann das nach Süden gerichtete Dach des Einfamilienhauses sein. Möglich ist auch der Aufbau auf einem Garagendach oder an anderen geeigneten Gebäudeteilen.
Selbst nach Osten oder Westen ausgerichtete Dächer rechnen sich bei den heute vergleichsweise geringen Investitionskosten und den stark gestiegenen Stromkosten.
Unsere Grafik zeigt die Teile einer Anlage.
Das sind:
1. Dachintegrierte Solarmodule;
2. Stringverkabelung;
3. Kupplungskasten
4. Wechselrichter
5. Hausanschluß mit
5a Einspeisezähler und
5b Bezugszähler;
6. Öffentliches Netz
Investitionskosten
Bei 100%iger Finanzierung z. B. über die KfW-Förderprogramme reichen die Einkünfte zur Deckung der fälligen Raten aus dem Stromverkauf in den ersten 10 Jahren eventuell nicht ganz aus, es muss ggf. zusätzliches Geld für die Tilgung zugegeben werden.
Da den Stromerlösen außerdem alle jährlichen Kosten (Abschreibung, Zählermiete, Solarversicherung, Kreditzinsen usw.) gegengerechnet werden, erzielt man in den ersten Jahren keinen Gewinn, sondern sogenannte "negative Einkünfte". Diese werden mit positiven Einkünften, z.B. aus dem Arbeitsverhältnis, verrechnet und führen so insgesamt zu einer Steuerersparnis.
Wer auf eine Fremdfinanzierung verzichtet und sein schlüsselfertiges Solarkraftwerk mit Eigenkapital finanziert, kann mit einer Rendite seines eingesetzten Kapitals von 6 - 8 % rechnen, gesetzlich und vertraglich garantiert für mindestens 20 Jahre. Dabei sind aber die zusätzlichen Gestaltungsmöglichkeiten als gewerblicher Stromproduzent (z.B. Abschreibung), die allen Antragstellern offen stehen, noch nicht berücksichtigt. Sie können durchaus noch mehrere Prozent ausmachen. Fragen Sie Ihren Steuerberater.
Die Netzbetreiber, die Ihnen jede kWh des Überschusses vergüten müssen, brauchen Sie nicht zu bedauern, denn diese Kosten werden über einen Bundespool verrechnet. Jeder zahlt nur anteilig gemessen an seinem Gesamtstromverkauf und diese Kosten werden auf alle Stromkunden umgelegt. Sie bezahlen z.B. die Vergütung des Windstromes an der Küste mit und dürfen dafür bei Ihrem Solarstrom zur Kasse bitten.
Desweiteren wird die Stromindustrie seit Jahrzehnten von den Regierungen aufgefordert, Strom aus erneuerbaren Energieträgern zu gewinnen und hat dafür kostenneutrale Handlungsspielräume erhalten. Nachdem sich die Stromindustrie bisher hartnäckig dem Ansinnen entgegenstellte, kann nun die Bevölkerung zu fast den gleichen Bedingungen Solarstrom erzeugen.